Glossar

Wichtige Begriffe rund um Aufenthaltstage und steuerliche Compliance — kurz und verständlich erklärt.

A1-Bescheinigung

Die A1-Bescheinigung ist ein EU-Formular, das bescheinigt, in welchem Land ein Arbeitnehmer sozialversichert ist. Sie ist bei Arbeit in einem anderen EU/EWR-Land oder der Schweiz erforderlich.

Anrechnungsmethode

Die Anrechnungsmethode ist eine Methode zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, bei der die im Ausland gezahlte Steuer auf die inländische Steuerschuld angerechnet wird — bis maximal zur Höhe der deutschen Steuer auf diese Einkünfte.

Aufenthaltstag

Ein Aufenthaltstag ist ein Kalendertag, an dem eine Person physisch in einem Land anwesend ist. Er dient als Grundlage für die Berechnung der steuerlichen Ansässigkeit und anderer aufenthaltsbezogener Regelungen.

Betriebsstätte

Eine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Sie begründet ein Besteuerungsrecht für das Land, in dem sie sich befindet.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat. Ziel ist die Vermeidung einer doppelten Besteuerung desselben Einkommens.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG bewirkt, dass bestimmte deutsche Einkünfte auch nach einem Wegzug in ein Niedrigsteuerland für 10 Jahre in Deutschland steuerpflichtig bleiben.

Freistellungsmethode

Die Freistellungsmethode ist eine Methode zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, bei der der Wohnsitzstaat bestimmte ausländische Einkünfte von der Besteuerung freistellt — sie werden also nur im Quellenstaat besteuert.

Gewöhnlicher Aufenthalt

Der gewöhnliche Aufenthalt bezeichnet in Deutschland den Ort, an dem jemand sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er dort nicht nur vorübergehend verweilt. Bei mehr als 6 Monaten wird ein gewöhnlicher Aufenthalt vermutet.

Hinzurechnungsbesteuerung

Die Hinzurechnungsbesteuerung (auch CFC-Rules) ist eine Regelung, bei der Gewinne einer ausländischen Gesellschaft dem deutschen Anteilseigner zugerechnet und in Deutschland besteuert werden — auch ohne Ausschüttung.

Lebensmittelpunkt

Der Lebensmittelpunkt (Mittelpunkt der Lebensinteressen) ist der Ort, zu dem eine Person die engsten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Er ist ein Tie-Breaker-Kriterium in Doppelbesteuerungsabkommen.

Progressionsvorbehalt

Der Progressionsvorbehalt ist eine Regelung, bei der steuerfreie oder freigestellte Einkünfte zwar nicht besteuert werden, aber bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte berücksichtigt werden — was zu einem höheren Steuersatz führt.

Quellensteuer

Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle der Einkünfte einbehalten wird — also vom Zahlenden abgezogen und an das Finanzamt abgeführt wird, bevor der Empfänger sein Geld erhält.

Rolling 12 Monate

Rolling 12 Monate bezeichnet eine Zählmethode, bei der ein beliebiger 365-Tage-Zeitraum betrachtet wird — nicht das Kalenderjahr. Das Betrachtungsfenster 'rollt' mit jedem Tag weiter.

Schengen 90/180

Die Schengen 90/180-Regel erlaubt visumfreien Reisenden maximal 90 Tage Aufenthalt in jedem 180-Tage-Zeitraum im gesamten Schengen-Raum. Es handelt sich um eine Rolling-Berechnung.

Steuerliche Ansässigkeit

Die steuerliche Ansässigkeit (tax residence) bestimmt, in welchem Land eine Person unbeschränkt steuerpflichtig ist. Sie wird durch Kriterien wie Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, die 183-Tage-Regel oder wirtschaftliche Interessen begründet.

Wegzugsbesteuerung

Die Wegzugsbesteuerung (Exit Tax) ist eine Steuer auf nicht realisierte Wertsteigerungen von Unternehmensanteilen, die bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland fällig wird — auch ohne tatsächlichen Verkauf.

Wohnsitz (steuerlich)

Der steuerliche Wohnsitz liegt dort, wo jemand eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Er begründet in Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht.