Glossar

A1-Bescheinigung

Stand:

Definition

Die A1-Bescheinigung ist ein EU-Formular, das bescheinigt, in welchem Land ein Arbeitnehmer sozialversichert ist. Sie ist bei Arbeit in einem anderen EU/EWR-Land oder der Schweiz erforderlich.

Was ist die A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis, der zeigt:

  • In welchem Land du sozialversichert bist
  • Dass du keine doppelten Beiträge zahlen musst
  • Dass du weiterhin im Heimatland versichert bleibst

Rechtliche Grundlage

  • EU-Verordnung 883/2004 (Koordinierung der Sozialversicherungssysteme)
  • Gilt in EU, EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und Schweiz

Wann brauchst du eine A1?

Immer erforderlich bei

SituationA1 nötig?
Dienstreise in EU-LandJa
Workation im EU-AuslandJa
Entsendung ins EU-AuslandJa
Konferenzbesuch (1 Tag)Theoretisch ja
Remote Work im EU-AuslandJa

Wichtig

Die A1 ist unabhängig von der Dauer erforderlich — auch für einen einzelnen Tag!

Wer beantragt die A1?

Bei Arbeitnehmern

Der Arbeitgeber beantragt die A1 bei der zuständigen Krankenkasse.

Bei Selbstständigen

Du beantragst selbst bei:

  • Deiner Krankenkasse, oder
  • Deutsche Rentenversicherung Bund

So beantragst du die A1

Für Arbeitnehmer

  1. Arbeitgeber informieren
  2. AG beantragt online (sv.net) oder per Formular
  3. Krankenkasse stellt aus
  4. A1 mitnehmen/mitführen

Bearbeitungszeit

  • Online: Oft sofort/automatisch
  • Per Formular: 1-2 Wochen

Gültigkeitsdauer

  • Maximal 24 Monate (bei Entsendung)
  • Kann verlängert werden (Ausnahmevereinbarung)

Was steht auf der A1?

FeldInhalt
Name, GeburtsdatumPersonendaten
Zuständiger StaatWo du versichert bist
ZeitraumGültigkeitsdauer
ArbeitgeberName und Adresse
Art der TätigkeitEntsendung, selbstständig, etc.

Kontrollen und Strafen

Wer kontrolliert?

  • Grenzpolizei (selten)
  • Arbeitsinspektionen im Ausland
  • Bei Arbeitsunfällen

Mögliche Folgen ohne A1

LandMögliche Konsequenz
FrankreichBußgeld bis 3.200 € pro Mitarbeiter
ÖsterreichBußgeld bis 2.180 €
SchweizBußgeld und Nachzahlung
BelgienHohe Strafen möglich

A1 bei Workation

Die Regel

Auch bei kurzer Workation im EU-Ausland brauchst du eine A1.

Praktische Umsetzung

  1. Workation beim Arbeitgeber anmelden
  2. AG beantragt A1
  3. A1 (digital oder Ausdruck) mitnehmen
  4. Bei Kontrolle vorzeigen

Multi-State-Workers

Wenn du regelmäßig in mehreren Ländern arbeitest:

  • Komplexere Regeln
  • Wohnsitzstaat oft zuständig
  • Besondere A1 für Multi-State-Workers

Typische Probleme

A1 vergessen

  • Nachträglich beantragen
  • Im Notfall: Bestätigung der Krankenkasse

Ablauf während der Reise

  • Rechtzeitig verlängern
  • Bei Überschreitung: Ausnahmevereinbarung

Remote Work > 25%

  • Bei > 25% Arbeit im Ausland ändern sich die Regeln
  • Ggf. Sozialversicherungspflicht im Ausland
  • Abstimmung mit Behörden nötig

Digitale A1

eA1

Die A1 wird zunehmend digital:

  • Online-Beantragung
  • PDF-Version gültig
  • QR-Code zur Verifizierung

Mitführungspflicht

Auch die digitale Version solltest du:

  • Auf dem Smartphone speichern
  • Oder ausdrucken
  • Bei Kontrolle vorzeigen können

Nicht verwechseln mit

  • Arbeitserlaubnis — Die A1 regelt nur Sozialversicherung, nicht Arbeitsrecht
  • Aufenthaltstitel — Die A1 ist kein Visum oder Aufenthaltsrecht

Aufenthaltstage automatisch tracken

Mit unserem Tool behältst du den Überblick über deine Aufenthalte in verschiedenen Ländern.