Glossar
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
Stand:
Definition
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG bewirkt, dass bestimmte deutsche Einkünfte auch nach einem Wegzug in ein Niedrigsteuerland für 10 Jahre in Deutschland steuerpflichtig bleiben.
Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht?
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG:
- Gilt für 10 Jahre nach Wegzug
- Betrifft bestimmte deutsche Einkünfte
- Greift bei Wegzug in Niedrigsteuerländer
- Erweitert den Katalog der steuerpflichtigen Einkünfte
Warum gibt es das?
Verhinderung von Steuerflucht durch:
- Wohnsitzverlagerung in Niedrigsteuerländer
- Bei Beibehaltung deutscher Einkommensquellen
Wann greift die erweiterte beschränkte Steuerpflicht?
Voraussetzungen
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Vorherige Steuerpflicht | 5 der letzten 10 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig |
| Neuer Wohnsitz | Niedrigsteuerland |
| Wesentliche wirtschaftliche Interessen | In Deutschland vorhanden |
Was ist ein Niedrigsteuerland?
Ein Land, in dem die Steuerbelastung:
- Erheblich niedriger ist als in Deutschland
- Oder keine Steuern erhoben werden
Typische Beispiele:
- VAE (Dubai)
- Monaco
- Panama
- Bahamas
Welche Einkünfte sind betroffen?
Erweiterte Steuerpflicht auf
| Einkunftsart | Normal beschränkt | Erweitert beschränkt |
|---|---|---|
| Gewerbebetrieb (inländisch) | ✓ | ✓ |
| Selbstständige Arbeit (inländisch) | ✓ | ✓ |
| Nichtselbstständige Arbeit (inländisch) | ✓ | ✓ |
| Kapitalerträge (inländisch) | ✓ | ✓ |
| Vermietung (inländisch) | ✓ | ✓ |
| Dividenden aus < 1% Beteiligung | ✗ | ✓ |
| Zinsen (alle) | ✗ | ✓ |
| Lizenzen | ✗ | ✓ |
| Veräußerungsgewinne (erweitert) | Teilweise | ✓ |
Entscheidender Unterschied
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht erfasst mehr Einkünfte als die normale beschränkte Steuerpflicht.
Die 10-Jahres-Frist
Beginn
Ab dem Tag des Wegzugs (Aufgabe des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts).
Ende
Nach 10 Jahren endet die erweiterte Steuerpflicht automatisch.
Beispiel
| Ereignis | Datum |
|---|---|
| Wegzug aus Deutschland | 01.01.2025 |
| Erweiterte Steuerpflicht bis | 31.12.2034 |
| Ab 2035 | Nur noch normale beschränkte Steuerpflicht |
Wesentliche wirtschaftliche Interessen
Was zählt dazu?
- Betriebsvermögen in Deutschland
- Beteiligungen an deutschen Gesellschaften
- Immobilien in Deutschland
- Patente und Lizenzen mit deutschem Bezug
Schwellenwerte
Die wirtschaftlichen Interessen müssen “wesentlich” sein — dies wird im Einzelfall geprüft.
Praktische Auswirkungen
Für Auswanderer
- Planung vor Wegzug — Welche Einkünfte bleiben?
- 10 Jahre beachten — Langfristige Steuerpflicht
- Dokumentation — Nachweise für Finanzamt
Steuererklärungspflicht
- Jährliche beschränkte Steuererklärung in Deutschland
- Anlage AStG ausfüllen
- Deutsche Einkünfte deklarieren
Vermeidung oder Minimierung
Legale Strategien
- EU/EWR-Länder wählen — § 2 AStG greift bei EU-Ländern nicht
- Wirtschaftliche Interessen verlagern — Vor Wegzug
- Frist abwarten — 10 Jahre, dann endet die erweiterte Pflicht
EU-Privilege
Bei Wegzug in einen EU/EWR-Staat:
- § 2 AStG greift nicht
- Nur normale beschränkte Steuerpflicht
- Grund: Europarecht
Zusammenspiel mit anderen Regelungen
Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
- Betrifft Wertsteigerungen von Anteilen
- Einmalig bei Wegzug
- Ergänzt § 2 AStG
DBA
- Doppelbesteuerungsabkommen können greifen
- Aber: § 2 AStG hat Vorrang, wenn kein DBA
- Bei DBA: DBA-Regelungen beachten
Praktisches Beispiel
Du ziehst nach Dubai (VAE):
| Einkunftsart | Deutschland besteuert? |
|---|---|
| Mieteinnahmen aus deutscher Immobilie | Ja (10 Jahre) |
| Dividenden aus deutscher AG (0,5%) | Ja (10 Jahre) |
| Zinsen aus deutschem Bankkonto | Ja (10 Jahre) |
| Gehalt aus Dubai | Nein |
| Dividenden aus US-Aktien | Nein |
Nicht verwechseln mit
- Beschränkte Steuerpflicht — Normale Besteuerung nur auf inländische Einkünfte
- Wegzugsbesteuerung — Betrifft Wertsteigerungen bei Anteilen, nicht laufende Einkünfte
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