Glossar

Quellensteuer

Stand:

Definition

Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle der Einkünfte einbehalten wird — also vom Zahlenden abgezogen und an das Finanzamt abgeführt wird, bevor der Empfänger sein Geld erhält.

Was ist Quellensteuer?

Quellensteuer funktioniert so:

  1. Du erhältst Einkünfte (z.B. Dividenden)
  2. Der Zahlende behält die Steuer ein
  3. Der Zahlende führt sie ans Finanzamt ab
  4. Du erhältst nur den Nettobetrag

Beispiel

PositionBetrag
Brutto-Dividende1.000 €
Quellensteuer (15%)150 €
Du erhältst850 €

Arten von Quellensteuern

In Deutschland

SteuerartSatzAnwendung
Kapitalertragsteuer25% + SoliDividenden, Zinsen
LohnsteuerprogressivArbeitseinkommen
Bauabzugsteuer15%Bauleistungen

Im Ausland (Beispiele)

LandDividendenZinsen
USA30% (15% mit DBA)0%
Schweiz35%35%
Frankreich25%0%
UK0%20%

Quellensteuer und DBAs

Reduzierte Sätze

DBAs begrenzen oft die Quellensteuer:

KategorieTypische DBA-Grenze
Dividenden (Streubesitz)15%
Dividenden (Schachtelbeteiligung)0-5%
Zinsen0-10%
Lizenzen0-10%

Erstattung überzahlter Quellensteuer

Wenn mehr einbehalten wurde als das DBA erlaubt:

  1. Antrag im Quellenstaat stellen
  2. Ansässigkeitsbescheinigung beifügen
  3. Erstattung erhalten

Aber: Oft langwierig und bürokratisch.

Anrechnung in Deutschland

Bei ausländischer Quellensteuer

Ausländische Quellensteuer kann angerechnet werden:

  1. Gemäß DBA — Soweit das DBA Anrechnung vorsieht
  2. Gemäß § 34c EStG — Auch ohne DBA möglich

Anrechnungshöchstbetrag

Anrechnung nur bis zur deutschen Steuer auf diese Einkünfte:

PositionBetrag
Ausländische Dividende1.000 €
Ausländische Quellensteuer250 €
Deutsche Steuer (26,375%)264 €
Anrechenbar250 € (voll)
In DE zu zahlen14 €

Anrechnungsüberhang

Wenn ausländische Steuer > deutsche Steuer:

  • Überschuss verfällt
  • Kein Vortrag möglich
  • Lösung: Erstattung im Ausland beantragen

Praktische Tipps

Für Anleger

  1. Broker-Standort beachten — Ausländische Broker = ausländische Quellensteuer
  2. DBA-Sätze kennen — Oft Erstattungspotenzial
  3. Vorabbefreiung — Manche Länder ermöglichen reduzierte Einbehaltung

Für Arbeitnehmer

  • Ausländische Lohnsteuer als Quellensteuer
  • Anrechnung in Deutschland möglich
  • Bescheinigungen aufbewahren

Formulare in Deutschland

  • Anlage KAP — Für Kapitalerträge
  • Anlage AUS — Für ausländische Einkünfte
  • Bescheinigungen über einbehaltene Quellensteuern beifügen

Nicht verwechseln mit

  • Veranlagungssteuer — Wird erst nach Steuererklärung erhoben
  • Kapitalertragsteuer — Ist eine spezifische Form der Quellensteuer in Deutschland

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