Glossar
Quellensteuer
Stand:
Definition
Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle der Einkünfte einbehalten wird — also vom Zahlenden abgezogen und an das Finanzamt abgeführt wird, bevor der Empfänger sein Geld erhält.
Was ist Quellensteuer?
Quellensteuer funktioniert so:
- Du erhältst Einkünfte (z.B. Dividenden)
- Der Zahlende behält die Steuer ein
- Der Zahlende führt sie ans Finanzamt ab
- Du erhältst nur den Nettobetrag
Beispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Brutto-Dividende | 1.000 € |
| Quellensteuer (15%) | 150 € |
| Du erhältst | 850 € |
Arten von Quellensteuern
In Deutschland
| Steuerart | Satz | Anwendung |
|---|---|---|
| Kapitalertragsteuer | 25% + Soli | Dividenden, Zinsen |
| Lohnsteuer | progressiv | Arbeitseinkommen |
| Bauabzugsteuer | 15% | Bauleistungen |
Im Ausland (Beispiele)
| Land | Dividenden | Zinsen |
|---|---|---|
| USA | 30% (15% mit DBA) | 0% |
| Schweiz | 35% | 35% |
| Frankreich | 25% | 0% |
| UK | 0% | 20% |
Quellensteuer und DBAs
Reduzierte Sätze
DBAs begrenzen oft die Quellensteuer:
| Kategorie | Typische DBA-Grenze |
|---|---|
| Dividenden (Streubesitz) | 15% |
| Dividenden (Schachtelbeteiligung) | 0-5% |
| Zinsen | 0-10% |
| Lizenzen | 0-10% |
Erstattung überzahlter Quellensteuer
Wenn mehr einbehalten wurde als das DBA erlaubt:
- Antrag im Quellenstaat stellen
- Ansässigkeitsbescheinigung beifügen
- Erstattung erhalten
Aber: Oft langwierig und bürokratisch.
Anrechnung in Deutschland
Bei ausländischer Quellensteuer
Ausländische Quellensteuer kann angerechnet werden:
- Gemäß DBA — Soweit das DBA Anrechnung vorsieht
- Gemäß § 34c EStG — Auch ohne DBA möglich
Anrechnungshöchstbetrag
Anrechnung nur bis zur deutschen Steuer auf diese Einkünfte:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Ausländische Dividende | 1.000 € |
| Ausländische Quellensteuer | 250 € |
| Deutsche Steuer (26,375%) | 264 € |
| Anrechenbar | 250 € (voll) |
| In DE zu zahlen | 14 € |
Anrechnungsüberhang
Wenn ausländische Steuer > deutsche Steuer:
- Überschuss verfällt
- Kein Vortrag möglich
- Lösung: Erstattung im Ausland beantragen
Praktische Tipps
Für Anleger
- Broker-Standort beachten — Ausländische Broker = ausländische Quellensteuer
- DBA-Sätze kennen — Oft Erstattungspotenzial
- Vorabbefreiung — Manche Länder ermöglichen reduzierte Einbehaltung
Für Arbeitnehmer
- Ausländische Lohnsteuer als Quellensteuer
- Anrechnung in Deutschland möglich
- Bescheinigungen aufbewahren
Formulare in Deutschland
- Anlage KAP — Für Kapitalerträge
- Anlage AUS — Für ausländische Einkünfte
- Bescheinigungen über einbehaltene Quellensteuern beifügen
Nicht verwechseln mit
- Veranlagungssteuer — Wird erst nach Steuererklärung erhoben
- Kapitalertragsteuer — Ist eine spezifische Form der Quellensteuer in Deutschland
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