A1-Bescheinigung beantragen — Schritt für Schritt Anleitung

Stand:

Kurzantwort

Die A1-Bescheinigung weist nach, dass du im deutschen Sozialversicherungssystem bleibst, während du vorübergehend im EU-Ausland arbeitest. Beantragung erfolgt online bei der DVKA oder deiner Krankenkasse. Bearbeitungszeit: wenige Tage bis 2 Wochen.

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Was ist die A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung (früher E101) ist ein EU-weit gültiges Dokument, das bescheinigt, in welchem Land du sozialversichert bist. Sie verhindert, dass du bei vorübergehender Arbeit im EU-Ausland doppelt Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst.

Wann brauchst du sie?

SituationA1 nötig?
Dienstreise ins EU-AuslandJa
Entsendung zu Kunden/TochtergesellschaftJa
Remote Work / Workation im EU-AuslandJa
Selbstständige Tätigkeit in anderem EU-LandJa
Urlaub im AuslandNein
Auswanderung (dauerhaft)Nein (andere Regelungen)

Länder, für die A1 gilt

  • Alle EU-Mitgliedsstaaten
  • EWR-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen
  • Schweiz (Sonderabkommen)

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

Grundvoraussetzungen

Für eine A1-Bescheinigung musst du:

  1. In Deutschland sozialversichert sein — Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung
  2. Vorübergehend im Ausland arbeiten — Keine dauerhafte Verlagerung
  3. Weiterhin für deutschen Arbeitgeber tätig sein — Oder als Selbstständiger mit deutscher Basis

Zeitliche Grenzen

Art der TätigkeitMaximale Dauer
Entsendung24 Monate (verlängerbar auf Antrag)
Gewöhnliche Tätigkeit in mehreren LändernLaufend, mit Aktualisierung
Selbstständige Tätigkeit24 Monate

Sonderfälle

  • Workation: A1 ist auch für Remote Work im EU-Ausland erforderlich — selbst für wenige Tage
  • Mehrere Länder: Bei Tätigkeit in mehreren EU-Ländern gelten besondere Regeln
  • Grenzgänger: Für tägliches Pendeln gelten andere Regelungen

Schritt 2: Zuständige Stelle ermitteln

Für Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber beantragt die A1 bei:

  • Der Krankenkasse des Arbeitnehmers, oder
  • Der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland)

Du als Arbeitnehmer musst deinem Arbeitgeber die nötigen Informationen liefern.

Für Selbstständige

Als Selbstständiger beantragst du direkt bei:

  • Deiner Krankenkasse, oder
  • Der DVKA (wenn du privat versichert bist)

Kontakt DVKA

  • Website: dvka.de
  • Portal: SV.net
  • Telefon: +49 228 9530-0

Schritt 3: Online-Antrag ausfüllen

Online-Portale

Die Beantragung erfolgt elektronisch über:

  1. SV.net — Das offizielle Portal der Sozialversicherungsträger
  2. Portal der Krankenkasse — Manche Kassen haben eigene Portale
  3. DVKA-Portal — Für Selbstständige und besondere Fälle

Benötigte Angaben

KategorieAngaben
Persönliche DatenName, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Adresse
ArbeitgeberName, Adresse, Betriebsnummer
Einsatz im AuslandLand, Ort, Zeitraum (von/bis)
Art der TätigkeitEntsendung, Dienstreise, Remote Work
Empfänger im AuslandKunde, Tochtergesellschaft, eigener Arbeitsort

Tipps zum Ausfüllen

  • Zeitraum großzügig angeben — Lieber etwas länger, Verkürzung ist unproblematisch
  • Alle geplanten Länder angeben — Bei mehreren Einsatzorten
  • Art der Tätigkeit genau beschreiben — Hilft bei der Bearbeitung

Schritt 4: Antrag einreichen

Timing

Wann beantragenBearbeitungszeit
2-4 Wochen vorherNormal (empfohlen)
1 Woche vorherEng, aber meist machbar
Nach ReiseantrittMöglich, aber riskant

Eilantrag

Bei dringendem Bedarf:

  • Kennzeichne den Antrag als eilig
  • Rufe bei der zuständigen Stelle an
  • In vielen Fällen Ausstellung innerhalb weniger Tage möglich

Was passiert nach Einreichung?

  1. Prüfung der Angaben durch die Krankenkasse/DVKA
  2. Ggf. Rückfragen
  3. Ausstellung der A1-Bescheinigung
  4. Bereitstellung als PDF zum Download

Schritt 5: Bescheinigung erhalten und mitführen

Format

Die A1-Bescheinigung wird als PDF bereitgestellt. Du kannst sie:

  • Ausdrucken (empfohlen)
  • Digital auf dem Handy speichern (als Backup)

Mitführungspflicht

Wichtig: Du musst die A1 während der gesamten Auslandstätigkeit mitführen. Bei Kontrollen — z.B. durch Arbeitsinspektionen, Polizei, oder auf Baustellen — musst du sie vorzeigen.

Kontrollen und Strafen

Länder wie Frankreich, Österreich und Belgien kontrollieren intensiv:

LandKontrollenBußgeld ohne A1
FrankreichHäufig, besonders BaustellenBis 4.000€ pro Mitarbeiter
ÖsterreichRegelmäßigBis 2.180€
BelgienStrengBis 2.400€
SchweizBei Grenzübertritt möglichBußgelder möglich

Besondere Situationen

Workation und Remote Work

Auch für Workation brauchst du eine A1-Bescheinigung — selbst wenn du nur für wenige Tage aus dem EU-Ausland arbeitest.

Tipp: Beantrage eine A1 für den gesamten geplanten Zeitraum deiner Remote-Arbeit im Ausland. Das ist einfacher als mehrere Einzelanträge.

Mehrere Länder gleichzeitig

Wenn du regelmäßig in mehreren EU-Ländern arbeitest (z.B. 60% Deutschland, 40% Niederlande), gelten besondere Regeln:

  • Die A1 bestätigt, dass du in einem Land versichert bist
  • Welches Land das ist, hängt von deiner Situation ab (Wohnsitz, Arbeitgeber, Arbeitsanteil)

Verlängerung

Wenn die Entsendung länger dauert als geplant:

  • Rechtzeitig Verlängerung beantragen
  • Über 24 Monate hinaus: Ausnahmevereinbarung nötig

Was tun bei Problemen?

A1 wurde abgelehnt

Mögliche Gründe:

  • Voraussetzungen nicht erfüllt
  • Angaben unvollständig
  • Zeitraum zu lang

Lösung: Rücksprache mit der Krankenkasse, ggf. Widerspruch

A1 nicht rechtzeitig erhalten

  • Reiseantritt verschieben (wenn möglich)
  • Bei der Behörde um Eilbearbeitung bitten
  • Vorläufige Bestätigung der Antragstellung mitnehmen

Kontrolle ohne A1

  • Kooperativ sein
  • Antragstellung nachweisen (E-Mail-Bestätigung)
  • Nachreichen der A1 ankündigen
  • Bei Bußgeldbescheid: Prüfung und ggf. Widerspruch

Checkliste A1-Bescheinigung

Vor der Beantragung

  • Voraussetzungen geprüft (Sozialversicherung in DE)
  • Zeitraum und Einsatzort bekannt
  • Zuständige Stelle ermittelt

Beantragung

  • Online-Antrag vollständig ausgefüllt
  • Alle Angaben korrekt
  • Rechtzeitig eingereicht (2-4 Wochen vorher)

Nach Erhalt

  • A1 heruntergeladen und ausgedruckt
  • Für die Reise eingepackt
  • Digitale Kopie auf dem Handy

Während des Auslandsaufenthalts

  • A1 immer griffbereit
  • Bei Verlängerung: rechtzeitig neuen Antrag

Häufige Fragen

Wer braucht eine A1-Bescheinigung?
Jeder, der vorübergehend in einem anderen EU/EWR-Land oder der Schweiz arbeitet und weiterhin im deutschen Sozialversicherungssystem versichert bleiben möchte. Das gilt für Entsendungen, Dienstreisen und Remote Work im Ausland.
Wie lange gilt die A1-Bescheinigung?
In der Regel für bis zu 24 Monate bei Entsendung. Bei kürzeren Auslandstätigkeiten wird sie für den beantragten Zeitraum ausgestellt.
Was passiert ohne A1-Bescheinigung?
Ohne A1 könntest du im Tätigkeitsland sozialversicherungspflichtig werden. Das bedeutet doppelte Beiträge oder Lücken in der deutschen Versicherung. Zudem drohen Bußgelder bei Kontrollen.
Wie schnell bekomme ich die A1?
Bei rechtzeitiger Beantragung und vollständigen Unterlagen: wenige Tage bis 2 Wochen. Eilanträge sind möglich, aber plane besser voraus.

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Quellen